Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung vom Schimmel zu befreien. Mieter haben einen "Beseitigungsanspruch".
Vor Beginn des Mietervertrages: Ist einem bereits bei Vertragsschluss oder vor Übergabe der Wohnung bekannt, dass es Schimmel in der Wohnung gibt, muss man sich seine Rechte ausdrücklich .
In der Regel sollte der Mieter den Vermieter schnell wie möglich über den Schimmel in der Wohnung in Kenntnis setzen (schriftlich inkl. Fotos der betroffenen Stellen) und eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Bei Schimmel und Feuchtigkeit gilt eine Frist von bis zu vier Wochen als angemessen.
Doch gilt für den Vermieter, wenn der Mieter Schimmel in seiner Wohnung entdeckt? Anzeigepflicht für Mieter. Zunächst hat der Mieter eine Anzeigepflicht, wenn er den Schimmel entdeckt.
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Lässt der Mieter trotz Schimmel in der Wohnung diese Frist verstreichen, können Sie wiederum Schadensersatz fordern. Hat die Mieterin bereits eine Mietminderung wegen des Schimmels vorgenommen und Sie können durch das Gutachten nachweisen, dass die Schuld bei der Mieterin lag, gilt die ausstehende Miete als Mietrückstand.
Unser Rat. Befall anzeigen. Haben Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollten Sie das umgehend dem Vermieter melden. Fordern Sie ihn zur Beseitigung des Schimmels und der Schimmelursache auf - wenn Sie sicher sind, dass Sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen (So vermeiden Sie Schimmel in Ihren Räumen).Miete mindern.
Der Mieter, dessen Wohnung von Schimmel befallen ist, sollte deshalb schnell handeln. Zunächst sollte er umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren und die Situation melden. Eine Pflicht zur Mängelanzeige ergibt sich bereits aus dem Gesetz, denn § 536 Abs. 1. S. 1 BGB lautet:
Wie Mieter vorgehen sollten, wenn es Schimmel in Mietwohnung gibt 1. Feststellen und Anzeigen des Schimmels. Sobald Mieter Schimmel in ihrer Wohnung entdecken, müssen sie den Vermieter informieren. Wenn ein Mieter gegen die Anzeigepflicht verstößt, kann er seine Rechte verlieren - etwa jenes zur Mietminderung.
Mieterrechte bei Schimmel in der Wohnung. Als Mieter haben Sie das Recht, einer schimmelfreien und gesunden Umgebung zu wohnen. Bei Schimmelbefall der Wohnung können Sie verschiedene Rechte geltend machen: Mietminderung: Wenn Schimmel die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, können Sie als Mieter eine angemessene Mietminderung verlangen.