Aufgrund der Regelungen zum Beauftragen und Zahlen von Makler:innen herrscht bei Vermietenden immer wieder Verunsicherung. diesem Beitrag zeigen wir dir auf, wann du eine Maklerprovision bezahlen musst. Du bekommst einen Überblick über die aktuelle Situation, wann Immobilienmakler:innen Geld erhalten und ob das Honorar auf deine Mieter:innen umgelegt werden kann.
Maklerprovision bei Vermietung: Wer zahlt die Maklergebühr? Bei einer Vermietung gilt seit 2025 das Bestellerprinzip, wenn ein:e Makler:in zum Einsatz kommt.Das bedeutet konkret: Wer den Auftrag gestellt hat, muss auch die Kosten tragen. Sucht jemand mithilfe eines Maklers bzw. einer Maklerin eine Wohnung zur Miete, zahlt diese Person die Kosten.
Mit einem Makler sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit bei der Mietersuche, es steht Ihnen ebenso eine Person mit wertvoller Marktkenntnis sowie Expertise zur Seite. Doch wer trägt die Maklerprovision bei Vermietung und wie hoch ist diese? Im Folgenden zeigen wir Ihnen alle Fakten rund um das Thema Maklerprovision bei Vermietung auf.
Egal ob Du Mieter oder Vermieter bist, die Frage danach, wer die Maklergebühr bei der Wohnungsvermietung zahlt, taucht immer wieder auf. Gerade, weil sich die Gesetze rund um das Thema Maklergebühr geändert haben. Heute zeigen wir Dir, welche Partei den Makler zahlen muss. Hier die kurze und knappe Antwort auf diese Frage.
Doch wer zahlt den Makler bzw. muss nur der Vermieter den Makler bezahlen? Bei einer Vermietung gilt grundsätzlich das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Kosten tragen muss. Das gilt für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Ein Übertragen oder Aufteilen der Kosten auf beide .
In solchen Fällen kann die Provision höher ausfallen, um den zusätzlichen Aufwand des Maklers abzudecken. Wer zahlt die Maklergebühren bei der Vermietung? Die Frage, wer die Maklergebühren bei der Vermietung trägt, ist oft ein Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind.
Bestellerprinzip: Wer bezahlt den Makler bei Immobilien zur Miete? Soll ein Makler eine Mietimmobile vermitteln, gilt das Bestellerprinzip. Simpel ausgedrückt heißt das: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Das ist ein großer Unterschied zum Immobilienkauf: Hier können die Beteiligten unter sich regeln, wer welchen Anteil den .
Fazit: Wer die Maklergebühr zahlt, ist klar geregelt. Grundsätzlich greift bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip, nach dem derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt und den Maklervertrag unterzeichnet hat. einigen Fällen allerdings darf keine Gebühr verlangt werden.
Es beendete die frühere Praxis, bei der der Vermieter den Makler beauftragte, der neue Mieter jedoch die Provision zahlen musste. Umgehungskonstruktionen sind nicht gestattet, und bei Verstößen .
Vermieter haben daher kaum Probleme, die Kosten für den Makler auf die Mieter abzuwälzen: Wer aus einer großen Anzahl Interessenten schließlich den Zuschlag für das begehrte Wohnobjekt erhalten hat, wird auch die Maklerprovision Kauf nehmen, wenn der Abschluss des Mietvertrages davon abhängt.