Sanitärräume ASR A4.1 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom
Grundsätzliche Anforderungen Sanitärräume. Entsprechend der ASR A4.1 müssen Sanitärräume eine Mindesthöhe von 2,5 aufweisen. Ausgenommen davon sind bereits bestehende Arbeitsstätten, falls. ein bedeutsamer Umbau erforderlich wäre, um die Mindesthöhe zu erreichen, die derzeitige Höhe nur geringfügig unter 2,5 liegt und
ASR A4.1: Sanitärräume Arbeitsstätten - FORUM VERLAG HERKERT GMBH
ASR A4.1 ist daher Gänze abzulehnen und neu zu bearbeiten. Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A 4.1 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle - aufgestellt: 23.04.2010 . ergänzt: 20.05.2010 . Bundesarchitektenkammer . H:\Archi1\ArbeitsstättenV\Asta\AG Sanitärräume\BAK-Stellungnahme, ASR A4.1 Sanitärr., 20.05.10Endf.doc Seite 1 von 12
Fokus liegt dabei auf den Vorschriften für Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume. Die ASR A4.1 erläutert außerdem abweichende bzw. ergänzende Anforderungen für Baustellen. Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung der ASR A4.1 2. Grundsätzliche Anforderungen Sanitärräume 3. Anforderungen Toilettenräume Arbeitsstätten 4.
Die ASR A4.1 "Sanitärräume" gilt für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen sowie von Waschgelegenheiten. Sanitärräume gehören gem. § 2 ArbStättV zur Arbeitsstätte. Für Baustellen legt die Technische Regel abweichende bzw. ergänzende Anforderungen fest.
Absatz 1 a), d) und f) des Anhanges genannten Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten. 2 Anwendungsbereich . Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von sowie von Sanitärräume Waschgelegenheiten Arbeitsstätten, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Anforderungen zur Bewegungsfläche Sanitärräumen sind den Punkten 5.3, 6.3 und 7.3 zu entnehmen. (3) Trennwände, Türen und Fenster von Sanitärräumen müssen angeordnet oder beschaffen sein, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist. (4) Die Beleuchtung Sanitärräumen richtet sich nach den Anforderungen der ASR A3.4 .
Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen sowie von Waschgelegenheiten Arbeitsstätten, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Hinweis: Zusätzliche Anforderungen die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten .
ASR A4.1. Sanitärräume vom 15. August 2013. ASR A4.2. Pausen- und Bereitschaftsräume vom 31. August 2012. ASR A4.3. Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe vom 15. Dezember 2010. ASR A4.4. Unterkünfte vom 10. Juni 2010. ASR V3a.2. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten vom 31. August 2012