Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird - Brandenburg 8.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger Brandenburg können die Hilfen online über eine zentrale Plattform beantragen. Nicht leitungsgebundene Energieträger sind: Heizöl; Flüssiggas (LPG) Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz; Kohle/Koks; Antragsende: 20. Oktober 2023
Zuschuss = 0,8 (Rechnungsbetrag 2022 - 2 Referenzpreis Bestellmenge). Es werden 80 % der Mehrkosten für die Energieträger übernommen, die über eine Verdoppelung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet.
Mai 2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen Für drei Bundesländer funktioniert das Portal allerdings nicht: Wer Bayern (ab. 15. Mai), Berlin .
Dulinski: Brandenburger Verbraucher:innen können die Hilfen über das Online-Portal der Finanzkasse Hamburg beantragen, und zwar ab 8. Mai 2023. Im nächsten Schritt bearbeitet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Anträge. Die ILB ist auch Ansprechpartnerin für Antragstellende und beantwortet eventuelle Fragen.
Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute, 8. Mai 2023, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Härtefallhilfen für Privathaushalte für Heizöl, Pellets & Kabinett stimmt Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu. Potsdam, 04.04.2023 Das Kabinett hat heute grünes Licht für die Härtefallhilfen für Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Es stimmte der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zu, die .
Ende vergangenen Jahres beschloss die Bundesregierung, auch die Nutzer nicht leitungsgebundener Energien - wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas oder Pellets - zu entlasten. sind erste Einzelheiten zum Verfahren bekannt. Anträge sind ab 8. Mai möglich. Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), beantwortet die wichtigsten Fragen.
Härtefallhilfen für Privathaushalte für Heizöl, Pellets & Co.: Kabinett stimmt Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu . Brandenburg wird sich bei der Abwicklung der zentralen Antragsplattform anschließen, die von der zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Kasse Hamburg entwickelt und für 13 Bundesländer administriert wird.