Ab 2025 wird die Grundsteuer Deutschland anders berechnet. Für manche Hausbesitzer könnte es deutlich teurer werden. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer Grund besitzt, muss für diese Flächen Grundsteuer bezahlen. Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Steuern fällig. Für die meisten Menschen im Land ist die Grundsteuer B relevant: Sie wird für betriebliche und private Grundstücke fällig. Die Grundsteuer gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
In der Grundsteuer-Erklärung muss das Grundstück eingetragen werden. Die erforderlichen Angaben finden Sie hier. Auf dieser Internetseite gibt es kleine Bilder. Das sind wichtige Informationen. Sie können dort jedes Bild anklicken. Dann bekommen Sie die Informationen. Folgende Informationen gibt es: Das Finanz-Amt hat Ausfüllhilfen für .
Ebenfalls wurde beschlossen: Die Länder können vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das neue Landesgrundsteuergesetz im Jahr 2020 verabschiedet. Die alte Grundsteuer gilt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024.
Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen mussten die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen.
Durch die Grundsteuerreform werden einige Städte und Gemeinden Baden-Württemberg weniger Einnahmen ab 2025 haben. Sie müssen nachsteuern. Das hat auch Folgen für Eigentümer.
Die Grundsteuer wir Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 nach einer neuen Berechnungsmethode erhoben. Schon 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Die Informationsbroschüre beantwortet \ die wichtigsten Fragen rund um die Neuregelung der Grundsteuer.
Der Landtag hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das neue Modell ist einfach, transparent und unbürokratisch. Wichtige Infos zur neuen Grundsteuer finden Sie auf dieser Seite oder unter grundsteuer-bw.de.
Der Grundsteuerbescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, durch das die Ermittlung der Grundsteuer neu geregelt worden ist. Wenn Sie Fragen zur konkret festgesetzten Grundsteuer oder dem Grundsteuerbescheid haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Stadt oder Gemeinde auf. Diese ist auch für den Hebesatz zuständig.
Die neue Grundsteuer B, die Grundsteuer auf Wohngrundstücke, berechnet sich Baden-Württemberg nach dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell. Damit ist das Bundesland eines von fünf .